Beantragung der Blauen Karte EU
Da die Beantragung einer Blauen Karte EU immer mit diversen Formalitäten, Auflagen und Gesetzen verbunden ist, sorgt GLOBUS immigration & relocation dafür, dass dieser Antragsprozess professionell von Anfang bis Ende gemanagt wird.
Wenn Ihre internationalen Fachkräfte außerhalb der EU leben, benötigen diese in der Regel ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Hier unterstützen wir Ihre Mitarbeiter bei der Beantragung eines nationalen Visums, so dass diese problemlos nach Deutschland einreisen können. Anschließend kümmern wir uns um die Beantragung der Blauen Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Als Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika kann Ihre Fachkraft visumsfrei nach Deutschland einreisen. Sollte dies der Fall sein, beantragt GLOBUS immigration & relocation die Blaue Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten. Somit kann dann nach Erteilung der Blauen Karte EU die Beschäftigung Ihrer Fachkraft aufgenommen werden.
Fachkräfte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen visumsfrei nach Deutschland einreisen. GLOBUS immigration & relocation kümmert sich darum, dass die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde fristgerecht nach der Einreise Ihrer Fachkräfte beantragt wird. Somit kann dann nach der Erteilung der Blauen Karte EU die Beschäftigung erfolgen.