Was Sind die Vorteile einer Blauen Karte EU?
Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten, wie z.B. Ärzte und Apotheker, die für den Erhalt einer Approbation zur Berufsausübung grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Die Niederlassungserlaubnis kann bei einfachen Deutschkenntnissen (Sprachniveau A1) nach 33 Monaten erteilt werden, bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1) verkürzt sich diese Frist auf 21 Monate.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU haben Sie nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dabei werden nicht nur die Zeiten in Deutschland berücksichtigt, sondern auch Zeiten, in denen Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben.
Es werden alle Aufenthalte mit der Blauen Karte EU angerechnet, die 18 Monate oder länger waren. Zusätzlich müssen Sie sich in dem Mitgliedstaat, in dem Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, seit zwei Jahren mit einer Blauen Karte EU aufhalten.
Ehegatten eines Inhabers einer Blauen Karte EU haben einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne dass der zuziehende Ehegatte Deutschkenntnisse nachweisen muss, wenn beide Ehegatten mindestens 18 Jahre alt sind.