Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel (nach § 18b Abs. 2 AufenthG) für Hochschulabsolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.
Folgende Voraussetzungen (Stand 2020) müssen erfüllt sein, damit ein Visum für eine Blaue Karte EU beantragt werden kann:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- In Deutschland anerkannter Hochschulabschluss
- Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage
- Ein jährliches Mindestbruttogehalt von 55.200 Euro
- Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 43.056€
- Die Beschäftigung in Deutschland muss der Qualifikation entsprechen
Erwerbstätigkeit
Ein Visum zur Erwerbstätigkeit (nach § 18b AufenthG) kann von Fachkräften mit akademischen Abschluss, die eine qualifizierte Beschäftigung ausüben wollen, beantragt werden.
Auch ist es in Deutschland möglich, ein Visum (nach § 18 a AufenthG) für eine Erwerbstätigkeit mit einer entsprechend anerkannten Berufsausbildung zu erlangen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragt werden kann:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Berufsqualifikation
- Ausländischer Hochschulabschluss oder die ausländische Berufsqualifikation muss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss/Berufsqualifikation vergleichbar sein
- Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage
- Ein entsprechendes Mindestbruttogehalt
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. Krankenpflege)
Entsendung
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben, können Führungskräfte, Spezialisten und Spezialistinnen sowie Trainees in Niederlassungen desselben Unternehmens innerhalb der EU entsenden. Diese Möglichkeit zur Fachkräfteentsendung wird als unternehmensinterner Transfer (Intra-Corporate Transfer = ICT) bezeichnet.
Die ICT-Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel und die Basis für den gesamten Aufenthalt unternehmensintern entsendeter Beschäftigter innerhalb der EU.
Folgende Voraussetzungen müssen für ein Visum erfüllt sein, damit eine ICT-Karte beantragt werden kann:
- Ein Abordnungsschreiben
- Die Tätigkeit in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialist oder Trainee
- Ein Arbeitsvertrag
- Der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage und erfolgt in eine deutsche Niederlassung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Zustimmung der Arbeitsagentur
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